Die Wandervogel-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Sie gehört sich selbst, d.h., sie ist nicht Bestandteil anderer Organisationen, Vereine oder öffentlicher Einrichtungen. Sie unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht. Die Wandervogel-Stiftung besteht aus
zwei Gremien, dem Kuratorium, das die Stiftungsgeschäfte wahrnimmt und dem Stiftungsrat, der die Arbeit
des Kuratoriums unterstützt und überwacht.
Die Wandervogel-Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt.
Alle Arbeit in der Stiftung, auch die Mitarbeit in den Gremien, geschieht ehrenamtlich. Es gibt keine angestellten Mitarbeiter oder Honorarkräfte. Jeder Euro aus dem Stiftungsertrag oder aus Zuwendungen kommt deshalb direkt der Jugendarbeit oder Projekten zugute!
Die Stiftung ist nicht parteipolitisch orientiert und völlig unabhängig von jedweder religiösen, politischen oder weltanschaulichen Richtung oder Gruppierung. Die Stiftung engagiert sich ‚überbündisch’, d.h. unabhängig von bestimmten Jugendbünden und Vereinen.
Gremien und Kontrolle
Das Kuratorium besteht aus drei Personen, die von den Initialstiftern berufen werden.
Aufgabe des Kuratoriums ist die gewissenhafte, sparsame und werterhaltende Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens.
Im Kuratorium vertreten sind Andreas Gürke, Michael Holzwarth und Dr. Frederic Holzwarth. Alle drei Kuratoriumsmitglieder sind zudem noch aktiv in Jugendgruppen oder Jugendbünden engagiert. Die enge Anbindung an praktische Jugendarbeit ist uns wichtig, da sie einen unverstellten Blick auf reale Bedürfnisse und aktuelle Entwicklungen ermöglicht.
Der Stiftungsrat besteht aus mehreren Persönlichkeiten aus der Jugendbewegung, aus deren Umfeld und des öffentlichen Lebens. Er unterstützt und überwacht die Arbeit des Stiftungskuratoriums. Der Stiftungsrat ist von den Stiftern und vom Kuratorium unabhängig und wählt seine Mitglieder selbst.
Vertreter des Stiftungsrates sind u.a.
-
Prof. Dr. Walter Sauer
-
Dr. Manfred Feder
-
Hubertus Schendel
Die Stiftungssatzung ist auf Dauer angelegt. Sollte die Arbeit der Stiftung in ferner Zeit aber dennoch einmal unmöglich werden, so fällt das Stiftungsvermögen einer anderen, an sehr ähnlichen Zwecken ausgerichteten, ebenfalls gemeinnützigen Stiftung zu, z.B. der Stiftung Jugendburg Ludwigstein, Witzenhausen.
Die Arbeit der Wandervogel-Stiftung unterliegt der Überwachung der staatlichen Stiftungsaufsicht.